Rüruprente

Besteuerung der Rürup Rente

Die Besteuerung der Rentenzahlungen relativiert den Steuervorteil, der während der Sparphase gewährt wird. Bei Rentenbeginn im Jahr 2008 sind nur 50 % der Rentenbeträge zu versteuern, dieser Satz steigt jedoch mit jedem Jahr um 2 % bis zum Jahr 2020. Danach steigt der Satz jedes Jahr um 1 %. Ab dem Jahr 2040 ist die Rürup-Rente komplett steuerpflichtig. Entscheidend für die Besteuerung ist das Jahr, in dem die erste Rentenzahlung erfolgt, denn die Besteuerungsrate die wird für den Rest des Lebens festgeschrieben. Wer z.B. im Jahre 2030 in Rente geht, muss für den Rest seines Lebens 90 % der Rürup-Rente versteuern.

Steuerlich absetzbare Anteile
JahrAnteilJahrAnteil
200560%201580%
200662%201682%
200764%201784%
200866%201886%
200968%201988%
201070%202090%
201172%202192%
201274%202294%
201376%202396%
201478%202498%
  2025100%

Bei Vertragsabschluss auf Todesfallschutz achten

Tritt vor Rentenbeginn der Todesfall ein, verfallen normalerweise die gesamten Einzahlungen. Dies kann aber durch den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung vermieden werden. Die eingezahlten Beiträge gehen dann an die Hinterbliebenen über. Beim Todesfall während der Auszahlungsphase wird ohne entsprechende Zusatzvereinbarung die Rentenzahlung beendet. Wer verheiratet ist und Kinder hat, sollte vor Abschluss eines Rürup-Vertrages deshalb auch genau auf diese Vertragsdetails achten, da die Hinterbliebenen sonst bei einem plötzlichen Tod in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten.

Sicherheit bei Hartz 4

Bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von Hartz 4 wird das abgesparte Kapital der Rürup-Rentenversicherung nicht als Vermögen angerechnet. Ebenso darf es während der Ansparphase nicht verpfändet werden.

Alternative: Riester Rente

Kommt Rürup nicht in Frage ist möglicherweise die sogenannte Riester-Rente eine brauchbare Alternative.