Rüruprente

Rentenvergleich

Spätestens seit der Rentenreform ist private Zusatzvorsorge für die meisten Menschen zum Muss geworden. Zumindest, wenn der Lebensstandard auch im Alter einigermaßen gehalten werden soll. Zum Zweck der privaten Zusatzvorsorge stehen mittlerweile einige staatlich reglementierte Modelle bereit, die ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit bieten.

Basisrente Sinnvoll ergänzen

Zur Ergänzung der gesetzlichen Basisrente, welche auch in Zukunft bei vielen Menschen der Grundpfeiler der Altersvorsorge sein dürfte, bietet sich beispielsweise die Riesterrente an. Die Riesterrente eignet sich aufgrund der Zulagenstruktur besonders für kinderreiche Familien. Der zulagenberechtigte Kreis ist, bis auf einige Ausnahmen, auf rentenversicherungspflichtige Personen, Beamte sowie Wehr- und Zivildienstleistende beschränkt. Diese werden mit einer Grundzulage von 154 Euro (308 Euro für Verheiratete) jährlich gefördert, sofern sie mindestens 4 % ihres Bruttojahreseinkommens im Riestervertrag veranlagen. Die Einzahlungen in den Vertrag können bis zu einer Höhe von 2100 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, es erfolgt eine "Günstigerprüfung", in deren Folge die Prämien mit dem Steuervorteil verrechnet werden. Bei Rentenbeginn besteht ein Kapitalwahlrecht, wodurch bis zu 30 % des Kapitals dem Rentner als Einmalauszahlung bereitgestellt weren können.

Rürup für Selbständige

Die Rüruprente eignet sich dagegen mehr für Besserverdienende und Selbstständige. Diese können bis zu 4.200 Euro der Beiträge jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Die volle Absetzbarkeit wird aber erst im Jahre 2025 erreicht sein. Derzeit sind 66 % der Beiträge absetzbar, also maximal 2.772 Euro. Die Absetzbarkeit steigt jährlich um 2 % bis zum Jahre 2025. Die Rüruprente ist eine Leibrente, deren Kapitalvermögen nicht vererbt werden kann. Je nach Vertragsgestaltung stehen den Nachkommen oder dem verbleibendem Ehepartner Waisen- / Witwenrente zu.

Betriebsrente

Eine Betriebsrente erfolgt in Form einer Direktzusage durch den Arbeitgeber, durch eine Unterstützungskasse, durch eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung. Man unterscheidet zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung. In vielen Fällen kommt es aber auch zu gemischten Konstelationen, bei denen beide Parteien Teile des Beitrags finanzieren. Meistens erfolgt die Finanzierung durch die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitnehmer ein Teil seiner Vergütung in die BAV einzahlt. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Das bringt steuerliche Vorteile mit sich. Weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge

Bei der Wahl der richtigen Vorsorgeform sollte der Interessent auf eine gute Beratung nicht verzichten und gegebenen Falls mehrere Produkte kombinieren.