Rüruprente

Rürup Förderung

Die Rürup-Rente (auch als Basisrente bezeichnet) soll vor allem die private Altervorsorge von Freiberuflern und Selbständigen fördern, da diese keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben. Aber auch Angestellte können die Rürup-Förderung in Anspruch nehmen.

Staatliche Förderung

Die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente besteht aus einem Steuervorteil. Die in eine Rürup-Rentenversicherung eingezahlten Beiträge können zu einem bestimmten Prozentsatz als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Im Jahr 2008 können 66 % der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2 %, so dass im Jahr 2025 die kompletten Rentenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Maximal können von Alleinstehenden 20.000 Euro jährlich abgesetzt werden, zusammenveranlagte Ehepartner können zusammen bis zu 40.000 Euro absetzen. Augrund des höheren Einkommensteuersatzes profitieren vor allem Spitzenverdiener von der Förderung der Rürup-Rente.

Besteuerung

Allerdings holt sich der Staat in der Auszahlungsphase einen Teil der Förderung wieder, indem er die Rentenzahlungen besteuert. Allerdings gibt es auch hier ein Stufenmodell. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2008 sind lebenslang 50 % der Rente steuerpflichtig. Dieser Satz steigt jedes Jahr um 2 % bzw. ab 2020 um 1 % an, so dass Renten, die im Jahre 2040 zum ersten Mal gezahlt werden, dauerhaft zu 100 % zu versteuern sind.